Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Training der Wendel Security

Präambel
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“), die bei Abschluss eines Vertrages mit Wendel Security (im Folgenden: „Wendel Security“) in den nachfolgenden Bereichen gelten:

  1.    Allgemeiner Teil
    1.1. Geltungsbereich
    (1) Mit der Buchung einer Master Class oder eines individuellen Trainings akzeptiert der Vertragspartner (im Folgenden: „Vertragspartner“) die Gültigkeit dieser AGB.
    (2) Alle Verträge für den Bereich Wendel Training erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB, auch wenn bei ständiger Geschäftsbeziehung später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt, soweit nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen wurden. Solche besonderen Vereinbarungen können sich aus der Auftragsbestätigung von Wendel Security ergeben.
    (3) Änderungen dieser Bestimmungen, insbesondere abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, werden hiermit widersprochen. Jede zu einer Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner eingefügte Änderung dieser AGB wird als Ablehnung des Angebots von Wendel Security gewertet.
    (4) Ein Schweigen von Wendel Security auf die Auftragsbestätigungen des Vertragspartners, die auf abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verweisen, ist nicht als Zustimmung von Wendel Security anzusehen.

1.2. Haftung
(1) Die folgenden Regelungen erstrecken sich auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) Die Haftung von Wendel Security für einen durch sie, ihren Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder durch die Organe von Wendel Security fahrlässig verursachten Schaden ist beschränkt 10.000 EUR je Schadensfall. Schadensersatzansprüche von Wendel Security verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften und in Abweichung zu § 199 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB spätestens in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und unabhängig von dem Entstehungszeitpunkt des Anspruchs spätestens in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) oder soweit aus anderen gesetzlichen Gründen zwingend unbeschränkt gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist – außer in Fällen des Vorsatzes, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – zusätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen.

1.3. Datenschutz
(1) Wendel Security verarbeitet die notwendigen personenbezogenen Daten des Vertragspartners und der von ihm übermittelten Teilnehmer im Rahmen der durchzuführenden Master Classes, Webinaren und Events. Die Verarbeitung erfolgt zur Abwicklung der Trainingsbuchung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b DSGVO) und zur Information über weitere Master Classes und Veranstaltungen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO). Verantwortlich dafür ist die Wendel Security.
(2) Für die Master Classes und individuellen Trainings werden die Firmenanschrift, der Name und die Kontaktdaten des Kunden sowie Name und Kontaktdaten der von ihm übermittelten Teilnehmer verarbeitet und ggf. an Trainer sowie Partner der Wendel Security (z.B. für die personalisierte Zertifikatsausstellung) weitergegeben. Die Aufbewahrung dieser Daten erfolgt zu Nachweiszwecken für 10 Jahre. Weitere Informationen dazu können bei der Wendel Security erfragt werden.
(3) Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG-neu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

1.4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der Mehrwertsteuer oder sonstigen anwendbaren Steuern im Land der Schulungserbringung. Es gilt die von Wendel Security ausgegebene aktuelle Preisliste. Mit der Aktualisierung neuer Preise auf der Webseite (wendel-security.com) erlischt die Gültigkeit der vorherigen angegebenen Preise.
(2) Die Preise für die angebotenen Master Classes in den Räumen der Wendel Security oder deren Partner umfassen die Benutzung der Trainingssysteme, Getränke, Mittagsverpflegung, Unterlagen und Lab-Umgebungen.
(3) Die Preise von Online-Master Classes der Wendel Security umfassen Schulungsunterlagen und die dazugehörige selbsterstellte Lab-Umgebung.
(4) Rechnungen von Wendel Security sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.

 

1.5. Beendigung

Die Nichterfüllung einer der Bedingungen des Auftrages durch eine der Parteien berechtigt die andere Partei den Arbeitsauftrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

1.6. Geheimhaltung

Der jeweilige Empfänger vertraulicher Informationen erklärt, dass er angemessene Sorgfalt für den Schutz der vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung walten lassen wird, wobei diese Sorgfalt keinesfalls geringer sein darf als diejenige, die der Empfänger zum Schutz seiner eigenen Geschäftsgeheimnisse aufbringt. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung hat Fortbestand für die Dauer von drei (3) Jahren nach dem Ende oder der Beendigung dieses Arbeitsauftrages.

1.7 Gerichtsbarkeit
Erfüllungsort ist Münster. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

  1. Bedingungen zur Buchung von Trainings

2.1. Reguläre Geschäftszeiten
Die regulären Geschäftszeiten der Wendel Security sind Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2.2. Vertragsschluss
(1) Die Buchung einer Master Class jeglicher Art kann per Fax, Brief, E-Mail oder über die Website von Wendel Security erfolgen.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit Erhalt der Auftragsbestätigung durch Wendel Security an den Vertragspartner in Textform zustande.

2.3. Teilnahmevoraussetzungen
Bei dem Teilnehmer des Vertragspartners wird vorausgesetzt, dass sie die in der bei Vertragsschluss geltenden Beschreibungen der Master Classes unter „Voraussetzungen“ aufgeführten Kenntnisstände besitzen. Die Beschreibungen und Voraussetzungen sind auf der Website von Wendel Security veröffentlicht und auf aktuellem Stand der ausführenden Trainer. Wendel Security kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Inhalte der Trainings dem Teilnehmer des Vertragspartners vermittelt werden können.

2.4. Stornierungen durch den Vertragspartner
(1) Stornierungen durch den Vertragspartner müssen in schriftlicher bzw. elektronischer Form an Wendel Security übermittelt werden.
(2) Die Stornierungskosten der Wendel Security werden wie nachfolgend festgelegt:
•    Stornierung bis 15 Arbeitstage vor Beginn der Master Class: keine Stornogebühr
•    Stornierung bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Master Class: Die Stornogebühr beträgt 50% der Kursgebühren
•    Stornierung ab 5 Arbeitstage vor Beginn der Master Class: Die Stornogebühr beträgt 100% der Kursgebühren
(3) Als Trainingsbeginn gilt 0:00 Uhr des Tages, an dem Wendel Security zur Erbringung der Master Class oder der individuellen Master Class verpflichtet ist.
(4) Muss der Vertragspartner nach Rücktritt 50 % oder 100 % des Master Class-Preises bezahlen, ist der Vertragspartner berechtigt, die kompletten Unterlagen zu den von ihm gebuchten Master Class von Wendel Security zu verlangen, soweit diese im Master Class enthalten sind oder es eine Unterlage gibt.

2.4. Umbuchung
Bei Umbuchungen gelten Stornierungsbedingungen der Wendel Security entsprechend beschrieben in Punkt 2.3.

2.5. Stornierung oder Verschiebung durch Wendel Security

(1) Wendel Security behält sich das Recht vor, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen bei offenen Master Classes, fünf Arbeitstage vor Trainingsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt Wendel Security von dem Vertrag zurück, verliert Wendel Security den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
(2) Rücktritt des Vertragspartners bei Verschiebung des Termins durch Wendel Security.
Wendel Security behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, von 5 Personen, fünf Arbeitstage vor Beginn die Master Class auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Bei der Verschiebung der Master Class hat der Vertragspartner ein vertragliches Rücktrittsrecht. Übt der Vertragspartner dieses Rücktrittsrecht aus, hat der Vertragspartner Anspruch auf Rückzahlung der auf den Preis geleisteten Zahlungen.
(3) Im Falle einer Trainingsabsage von Wendel Security in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Kursleiters) beschränkt sich die Haftung der Wendel Security für bereits angereiste Master Class-Teilnehmer auf die Rückerstattung der Kursgebühren. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

2.6. Abweichende Stornierungsregelungen bei Individuellen Trainings
(1) Individuelle Trainings sind solche Trainings, auf die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
•    Der Trainingsinhalt wurde individuell nach Vorgaben des Vertragspartners       gestaltet
•    Das Training wird für eine geschlossene Teilnehmergruppe des Vertragspartners durchgeführt
•    Das Training findet in den Räumlichkeiten des Vertragspartners oder als geschlossenes individuelles Training in den Räumen der Wendel Security Remote  statt
(2) Für Inhouse-Seminare gelten die unter 2.4. genannten Stornokosten nicht. Kostenfreie Stornierungen sind bei individuellen Trainings – nach schriftlicher Auftragsvergabe – nicht möglich.
(3) Wendel Security behält sich bei Stornierungen vor, allen durch den Auftrag verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Hierzu gehört auch, ein unter Umständen geltend gemachter Verdienstausfall des Dozenten.
(4) Bei der vom Vertragspartner verursachten Verschiebungen von Trainingsterminen und/oder Änderungen des Trainingsstandorts behält sich Wendel Security ebenfalls das Recht vor, den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.

2.7. Zugriff auf Vertragspartnersysteme

Werden im Rahmen von individuellen Trainings Tätigkeiten von Wendel Security auf Kundensystemen durchgeführt, darf Wendel Security davon ausgehen, dass es sich bei diesen Systemen um Test- oder Trainingssysteme handelt. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abweichend davon Tätigkeiten von Wendel Security an Produktivsystemen des Kunden durchgeführt werden, hat der Kunde vor Beginn dieser Tätigkeiten Sorge dafür zu tragen, dass die durchgeführten Tätigkeiten keine negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Datensicherheit, Konsistenz, ordnungsgemäße Funktion oder jedwede sonstigen Aspekte des IT-Betriebs haben können. Der Kunde hat insbesondere vor Aufnahme der Tätigkeiten Datensicherungen im erforderlichen Umfang durchzuführen. Für Schäden, die trotz dieser Maßnahmen entstehen, übernimmt Wendel Security keine Haftung.

2.8. Abweichende Regelungen bei Master Classes über andere Trainingspartner
Bei Master Classes von Drittherstellern und Partnern der Wendel Security finden die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partnerunternehmen Anwendung. Dies gilt insbesondere für die Stornierungsbedingungen und Bedingungen der Garantieterminen.

2.9. Teilnahmezertifikat
Jeder Teilnehmer des Vertragspartners erhält ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat (Hersteller oder Wendel Security) über die erfolgreiche Teilnahme an der gebuchten Master Class.

3.0. Urheberrechte
(1) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren), auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
(2) Das Aufzeichnen oder Abfilmen jeglicher Inhalte eines von der Wendel Security durchgeführten Master Classes oder individuellen Trainings ist untersagt.

4.0. Qualitätssicherung
(1) Sollte der Teilnehmer des Vertragspartners feststellen, dass die Qualität der Master Classes oder des Trainers nicht seinen Erwartungen entspricht, kann der Teilnehmer unter Vorlage der konkreten, von ihm beanstandeten Qualitätsmängel einen Mitarbeiter der Wendel Security informieren. Sollte der Vertragspartner die Master Class am ersten Trainingstag verlassen, erstatten wir dem Vertragspartner die gezahlten Kursgebühren.
(2) Wir behalten uns in diesem Fall jedoch vor, die Kosten für genutzte Schulungsunterlagen und für Lab-Umgebungen, zu berechnen. Der Betrag wird auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Der Restbetrag des Trainings wird dem Vertragspartner als Guthaben bei Wendel Security zur Verfügung gestellt und ist ein Jahr gültig.